DAS THAILAND REISEMAGAZIN verrät hier 10 Fakten zu Thailand, die nicht jeder kennt!. 
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Anschluss verpasst - was kann ich tun?

Manch einer kennt es wahrscheinlich: Da freut man sich, dass der lang ersehnte Thailand Urlaub endlich los geht und man steht auf dem Flughafen. Doch der Flieger verspätet sich und in der Folge wird der Anschlussflug verpasst. 

Schnell kommt die Frage auf: Was kann ich tun? Muss ich mir das gefallen lassen oder steht mir eine Entschädigung zu? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der folgende Ratgeber.

Flugzeug über den Wolken von Bangkok
 Bild-1: Flugzeug in der Warteschleife.

Anschlussflug verpasst - Entschädigung sichern
Der Abflug verzögert sich und in der Folge wird der Anschlussflug nicht erreicht. So können am Ende aus anfangs drei Stunden Verspätung gern einmal zwölf Stunden werden. Warten am Flughafen kann ziemlich nervig sein und die Vorfreude trüben. Doch Fluggäste haben Rechte: Unter diesen Umständen haben sie oftmals Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft. Dies gilt ebenso, wenn eine andere Airline den Anschlussflug durchgeführt hat. Achtung: Wer zwei separate Flugtickets gekauft und den Anschlussflug selbst geplant hat, hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, falls er verpasst wird. In anderen Fällen sollte nicht auf die Entschädigung verzichtet werden. Unter flightright.de kann innerhalb von wenigen Minuten geprüft werden, ob Anspruch darauf besteht und wie hoch die mögliche Entschädigung ist. Hierfür werden lediglich die Flugnummer sowie das Datum des Flugs benötigt. Wenn Anspruch besteht, übernimmt Flightright die Forderungsstellung und Abwicklung. Wenn es zur Entschädigungszahlung kommt, wird lediglich eine Erfolgsprovision fällig. Im anderen Fall muss für den Service nichts bezahlt werden. Was haben Fluggäste also zu verlieren? Nichts.
Verpasster Anschlussflug - was steht Fluggästen zu?
- ab drei Stunden Verspätung am Endziel: 250 bis 600 Euro Entschädigung pro Person
- ab zwei Stunden: Versorgungsleistungen wie Snacks und Getränke

Die genaue Höhe hängt von der Flugstrecke und der Verspätung ab. Müssen Passagiere über Nacht auf den neuen Flug warten, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer anbieten und den Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück übernehmen. Bei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Fluggäste das Recht, vom Flug zurückzutreten. Die Airline muss in diesem Fall den Ticketpreis zurückerstatten. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Blitz, Streik oder Sperrung des Flughafens bestehen keine Entschädigungsansprüche. 

Hier steht die Fluggesellschaft jedoch in der Beweispflicht. Daneben gibt es keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Probleme nicht kompensiert werden konnten. Bei anderen Verspätungsgründen wie technischen Defekten am Flieger oder Personalmangel haftet die Fluggesellschaft.

Bangkok Flug mit A380
 Bild-2: Bangkok Flug mit A380

Zusammenfassung
Verspätet sich der Flieger und dadurch wird der Anschlussflug verpasst, stehen Fluggästen laut Gesetz entsprechende Fluggastrechte zu. In diesem Fall können sie von der Airline eine Entschädigung von bis zu 600 Euro einfordern. Hierfür empfiehlt es sich, sich die Verspätung bescheinigen zu lassen und Beweise wie Tickets und Fotos aufzubewahren. 

Eine genaue Regel, wie viel Zeit zwischen den Flügen eingeplant werden sollte, gibt es nicht. Doch es sollten mindestens 45 bis 60 Minuten sein. Bei einer Reise in die USA, bei der es strenge Immigrationskontrollen gibt, sollten sogar mindestens zwei Stunden eingeplant werden. Grundsätzlich wird dazu geraten, den Flug komplett bei einer Gesellschaft zu buchen, um entsprechende Rechte bei einem verpassten Anschlussflug zu haben. Verbraucherschutz wird bei Flugverspätungen großgeschrieben.

Bildquellen:
1) FotoLetzel @ (Fotograf Leipzig)

2)
FotoLetzel @ (Fotograf Leipzig)

Der Artikel wurde aktualisiert am 29.09.2022 (letzte 18.01.2019) / 08:30 Uhr MEZ

 
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