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Das
Thailand Reisemagazin |
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Thailand
Reiseführer:
Anschluss
verpasst - was kann ich tun?
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Manch einer
kennt es wahrscheinlich: Da freut man
sich, dass der lang ersehnte Thailand
Urlaub
endlich los geht und man steht auf dem
Flughafen. Doch der Flieger verspätet
sich und in der Folge wird der
Anschlussflug verpasst.
Schnell
kommt die Frage auf: Was kann ich tun?
Muss ich mir das gefallen lassen oder
steht mir eine Entschädigung zu? Mit
diesen Fragen beschäftigt sich der
folgende Ratgeber.
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Bild-1:
Flugzeug in der Warteschleife.
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Anschlussflug verpasst - Entschädigung sichern
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Der Abflug verzögert sich und in der Folge wird der
Anschlussflug nicht erreicht. So können am Ende aus anfangs drei Stunden
Verspätung gern einmal zwölf Stunden werden. Warten am Flughafen kann ziemlich
nervig sein und die Vorfreude trüben. Doch Fluggäste haben Rechte: Unter
diesen Umständen haben sie oftmals Anspruch auf eine Entschädigung von der
Fluggesellschaft. Dies gilt ebenso, wenn eine andere Airline den Anschlussflug
durchgeführt hat. Achtung: Wer zwei separate Flugtickets gekauft und den
Anschlussflug selbst geplant hat, hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung,
falls er verpasst wird. In anderen Fällen sollte nicht auf die Entschädigung
verzichtet werden. Unter flightright.de
kann innerhalb von wenigen Minuten geprüft werden, ob Anspruch darauf besteht
und wie hoch die mögliche Entschädigung ist. Hierfür werden lediglich die
Flugnummer sowie das Datum des Flugs benötigt. Wenn Anspruch besteht,
übernimmt Flightright die Forderungsstellung und Abwicklung. Wenn es zur
Entschädigungszahlung kommt, wird lediglich eine Erfolgsprovision
fällig. Im anderen Fall muss für den Service nichts bezahlt werden. Was
haben Fluggäste also zu verlieren? Nichts.
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Verpasster Anschlussflug - was steht Fluggästen
zu?
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- ab drei Stunden Verspätung am Endziel: 250 bis
600 Euro Entschädigung pro Person - ab zwei Stunden:
Versorgungsleistungen wie Snacks und Getränke Die genaue Höhe
hängt von der Flugstrecke und der Verspätung ab. Müssen Passagiere über
Nacht auf den neuen Flug warten, muss die Fluggesellschaft ein Hotelzimmer
anbieten und den Transport vom Flughafen zum Hotel und zurück übernehmen. Bei
einer zu erwartenden Verspätung von mehr als fünf Stunden haben Fluggäste das
Recht, vom Flug zurückzutreten. Die Airline muss in diesem Fall den Ticketpreis
zurückerstatten. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Blitz, Streik oder
Sperrung des Flughafens bestehen keine Entschädigungsansprüche.
Hier steht die
Fluggesellschaft jedoch in der Beweispflicht. Daneben gibt es keine
Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass die Probleme
nicht kompensiert werden konnten. Bei anderen Verspätungsgründen wie
technischen Defekten am Flieger oder Personalmangel haftet die Fluggesellschaft.
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Bild-2:
Bangkok Flug mit A380
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Zusammenfassung
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Verspätet sich der Flieger und dadurch wird der
Anschlussflug verpasst, stehen Fluggästen laut Gesetz entsprechende
Fluggastrechte zu. In diesem Fall können sie von der Airline eine
Entschädigung von bis zu 600 Euro einfordern. Hierfür empfiehlt es sich, sich
die Verspätung bescheinigen zu lassen und Beweise wie Tickets und Fotos
aufzubewahren.
Eine genaue Regel, wie viel Zeit zwischen den Flügen eingeplant
werden sollte, gibt es nicht. Doch es sollten mindestens 45 bis 60 Minuten sein.
Bei einer Reise in die
USA, bei der es strenge Immigrationskontrollen gibt,
sollten sogar mindestens zwei Stunden eingeplant werden. Grundsätzlich wird
dazu geraten, den Flug komplett bei einer Gesellschaft zu buchen, um
entsprechende Rechte bei einem verpassten Anschlussflug zu haben.
Verbraucherschutz wird bei Flugverspätungen großgeschrieben.
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Bildquellen:
1) FotoLetzel @ (Fotograf
Leipzig)
2) FotoLetzel @ (Fotograf
Leipzig)
Der Artikel wurde aktualisiert am
29.09.2022 (letzte
18.01.2019) / 08:30 Uhr MEZ
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