|
Der
Thailand Reiseführer |
|
|
|
Richtige
Reiseplanung
| Quer
durchs Land
| Beliebte
Reiseziele
| Land
& Leute
| Interessantes
zu Thailand |
|
|
•
Thailand Einreise & Visa
•
|
|
|
Thailand
Einreisebestimmungen
...
(Alle Angaben
sind ohne Gewähr!)
|
|
|
UPDATE
- Aktuelle Reiseinformationen,
Bangkok, 11.01.2023
+++ Entgegen Meldungen am vergangenen Wochenende ist
nun doch kein Impfnachweis bei der Einreise
nach Thailand nötig +++ Es sind alle Corona Maßnahmen beendet
und für Deutsche 45 Tage Visa freier
Urlaub möglich !
+++ Thailands stellvertretender Premierminister und Minister für öffentliche Gesundheit, Anutin
Charnvirakul und die thailändische Tourismusbehörde (TAT) bestätigten am Montag (9. Januar 2023):
„Ausländische Touristen müssen bei der
Einreise nach Thailand keinen Impfnachweis vorlegen.“
(Quelle:
Bangkok
Post). +++
|
Bangkok,
22. Dezember 2022 - Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische Aufenthalte grundsätzlich kein Visum, das vor der Einreise einzuholen wäre.
Reisende werden dann visapflichtig, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Die zulässige Aufenthaltsdauer wird bei der Einreise durch die Einwanderungsbehörde festgelegt: bei Einreisen sowohl auf dem Luftweg als auch auf dem Landweg ist ein Aufenthalt von längstens 30 Tagen zulässig.
Für Einreisen im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 wurde dieser Zeitraum auf maximal 45 Tage ausgeweitet.
Eine einmalige Verlängerung des visafreien Aufenthalts um weitere max. 30 Tage für ausschließlich touristische Zwecke ist möglich. Die Visumsverlängerung muss vor Ablauf der zulässigen visafreien Aufenthaltsdauer beim zuständigen thailändischen Immigration Bureau beantragt werden.
Einreisen ohne Visum auf dem Land- und Schiffsweg sind auf max. zwei Einreisen pro Kalenderjahr begrenzt. Die Einreise über internationale Flughäfen ist von dieser Regelung nicht betroffen.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte touristische Visa berechtigen im Regelfall zu einem Aufenthalt von längstens 60 Tagen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Visatypen erteilen (in englischer Sprache) die thailändischen
Einwanderungsbehörden unter www.immigration.go.th/en/.
(Quelle: Auswaertiges-Amt.de)
|
|
Bangkok, 01.
Oktober 2022 - Wie die thailändischen Tourismusbehörde (TAT) am 25. September 2022 offiziell mitteilt ist die Einreise in das Königreich Thailand ist ab Oktober 2022 wieder sehr einfach ohne Impfung oder Test und ab jetzt
bis vorerst 31. März 2023 für
45 Tage Visafrei möglich. Wer also in Bangkok einreist muss am Flughafen weder einen Corona-Impfnachweis noch Test nachweisen. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer Touristen ist der Aufenthalt bis 45 Tage OHNE Visa möglich (Visa on Arrival / VOA). Bisher waren es nur 30 Tage. Für längeren Aufenthalt gelten die üblichen VISA Regelungen zur Einreise nach Thailand. +++
Link
→ Thailand
VISA Bestimmungen
|
Weitere Details zu den neuen Einreisebedingungen unter
www.thailandtourismus.de
|
|
Bangkok 17.
08. 2022:
Die Touristenzahlen in Thailand steigen mit den vereinfachten Einreisebestimmungen wieder kontinuierlich an. Wie die
Thailändische Tourismusbehörde (TAT)
bekannt gab, sind 2022 bis Mitte August,
knapp 4 Millionen ausländische Touristen
offiziell eingereist. Die meisten
touristischen Einreisen erfolgten dabei
über die Flughäfen Bangkok Suvarnabhumi, Don Mueang
und Phuket sowie über die
Grenzübergänge in Nongkai im Nordosten
und Songkhla im Süden aus diesen zehn Ländern:
|
1. Malaysia:
525.000
2. Indien: 395.000
3. Laos: 218.000
4. Singapur: 214.000
5. Großbritannien: 193.000 |
6.
Deutschland: 177.000
7. Russland: 161.000
8. Indien: 157.000
9. USA: 98.000
10. China: 96.000 |
|
Zum Vergleich:
Im Jahr 2021 reisten aufgrund der Corona
Pandemie nur 428.000 Touristen nach
Thailand. Im Jahr 2019 waren es noch 40
Millionen, davon fast 11 Millionen Besucher
aus China. Laut dem Finanzministerium in
Bangkok erwartet Thailand bis zum Ende des
laufenden Jahres 2022 insgesamt bis zu 10
Millionen Urlauber.
|
|
Einreise-,
Visum- & Aufenthaltsbestimmungen
|
|
Visumfreier Aufenthalt:
Für
die Einreise nach Thailand
brauchen deutsche Staatsbürger,
Österreicher und Schweizer Bürger
einen Reisepass (Vorläufiger Reisepass, Kinderreisepass), der zum
Zeitpunkt der Einreise noch
mindestens 6 Monate gültig ist. Für
deutsche Staatsbürger, Österreicher und
Schweizer ist für touristische Aufenthalte bis zu
45 Tagen bei Einreise per
Luftweg und bis zu 15 Tagen bei Einreise per Landweg kein Visum in Thailand
erforderlich. →
weiter
lesen |
|
Wichtig:
Für den Visafreien 45 Tage
Aufenthalt müssen Sie ein Rückflugticket
vorweisen können! |
|
|
|
|
|
|
Kontakt
Deutsche Botschaft Bangkok
|
Adresse:
Deutsche Botschaft in Bangkok / Embassy of the Federal Republic of Germany Bangkok
9 South Sathorn Road Bangkok 10120
Tel.: (0066-2) 287 9000
Fax: (0066-2) 287 1776 Kanzlei
oder (0066-2) 285 6232 Rechts- und Konsularreferat
→
Webseite der
Deutsche Botschaft in
Thailand (Bangkok)
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Visa können nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.
Termine erhalten Sie werktags von 08.00 Uhr bis 20.00 ausschließlich über das Call-Center unter der Telefonnummer
1900 222 343.
In akuten Notfällen außerhalb der Dienstzeiten erreichen Sie die Botschaft unter
(00661) 845-6224
Aktuelle
Hinweise zur Lage finden Sie auch auf
der Facebook
Seite der Deutschen Botschaft. Unterkünfte & Hotels in der Nähe der Deutschen Botschaft
→
Bangkok
Hotels Sathorn Road |
Aktuelles:
- Die Deutsche Botschaft wird anlässlich der Weihnachtsfeiertage vom 24.-26. Dezember 2022 geschlossen bleiben.
- Das Büro von Honorarkonsul Rudolf Hofer in Pattaya ist vom 24. Dezember 2022 bis zum 01. Januar 2023 geschlossen.
- Das Büro des Honorarkonsuls Sebastian-Justus Schmidt ist vom 24.12.2022 bis 02.01.2023 geschlossen.
- Das Büro der Honorarkonsulin Anette Jimenez-Höchstetter in Phuket ist vom 24.12.2022 bis 01.01.2023 geschlossen.
- Wichtiger Hinweis für Rentenempfänger/-innen: für 2022 ist eine
Bestätigung der Lebensbescheinigung wieder erforderlich.
- Neuer Service für Visa zur Familienzusammenführung! Ab 14.02.2022 haben Sie die Möglichkeit, Visa zur Familienzusammenführung, bei
dem externen Dienstleister VFS Global in Bangkok zu beantragen. Termine werden ab sofort schnell und unkompliziert vergeben.
|
|
|
|
Wichtige
Telefonnummern in Thailand
für
Touristen
Außenministerium
in Bangkok: |
+66
(0) 2575-1023 |
TAT
Thailänd
Fremdenverkehrsamt: |
1672 |
Thai
Tourist
Police: |
1155 |
Thai
Airways International
(THAI): |
+66
(0) 2356-1111 |
Suvarnabhumi
Airport: |
+66
(0) 2132-1888 |
|
|
|
|
30.07.2022
Passvorschriften
Für
den normalen touristischen Aufenthalt von einer Dauer bis
45 Tagen
ist für deutsche Staatsangehörige in Thailand kein Visum erforderlich.
Voraussetzung dafür ist:
1. Ein gültiger deutscher Reisepass
(auch vorläufiger Reisepass), dessen verbleibende Gültigkeitsdauer am Einreisetag noch mindestens sechs Monate betragen muss.
2. Ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket aus Thailand innerhalb von
45 Tagen.
Beachten
Sie also, dass Reisende visumspflichtig sind, wenn sie ihre Weiter- oder Rückreise nicht mittels Flugschein oder Bus- bzw. Zugticket nachweisen können.
Detaillierte Informationen über die Länder, die vom Einreisevisum befreit sind oder für die ein “Visa on Arrival” möglich ist, finden Sie auf der der Homepage der Thailändischen Botschaft in Berlin unter:
→
www.thaiembassy.de
Diese
45 Tage Aufenthaltsberechtigung wird
nicht verlängert, es muss ein → Visum
beantragt werden. Die Einreise von Kindern ist nur mit einem eigenem Reisepass
möglich. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem
Jahr 2012 nicht mehr gültig.
Alleinreisende Minderjährige müssen eine offizielle Zustimmungserklärung des oder der Sorgeberechtigten mit sich führen.
Deutsche, die beabsichtigen, sich länger
in Thailand aufzuhalten, bedürfen vor der Einreise eines von einer thailändischen Auslandsvertretung ausgestellten
Visums.
|
|
|
19.11.2020
90
Tage Visa
für Thailand
Für Aufenthalte bis zu 60 Tagen wird ein "Tourist Visa" benötigt. Ein "non immigrant visa" berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen. Touristen und Non-Immigrant Visa werden in der Praxis um 30 Tage
verlängert.
Vor der Einreise bei einer thailändischen Auslandsvertretung eingeholte
Visa
berechtigen im Regelfall unabhängig von
der Art der Einreise zu einem Aufenthalt
von längstens 60 Tage. Touristenvisa
können einmalig um 30 Tage verlängert
werden. Deutsche, die beabsichtigen,
sich länger in Thailand aufzuhalten,
benötigen ein „Non Immigrant“
Visum.
Das
Visum hat eine Gültigkeitsdauer von 90
Tagen ab Ausstellungsdatum. Es wird
darauf hingewiesen, dass das Visum keine
Aufenthaltserlaubnis ist, sondern dem
Reisenden lediglich die Einreise nach
Thailand ermöglicht Die eigentliche
Aufenthaltserlaubnis wird erst bei der
Einreise von dem zuständigen thailändischen
Passbeamten in Form eines
Einreisestempels im Pass angebracht. Abhängig
von der Art des Visums, das von der
thailändischen Auslandsvertretung
erteilt wird, werden bei der Einreise
Aufenthaltserlaubnisse mit folgender Gültigkeitsdauer
erteilt:
Touristen-Visum
60 Tage Aufenthalt
|
|
PDF
Visum Antrag |
|
Non-lmmigrant-Visum
90 Tage Aufenthalt |
Die
Visa Beantragung kann frühestens 3 Monate vor Einreise erfolgen.
Für
die einzelnen Visa werden folgende
Gebühren erhoben
(entsprechend dem
Einwanderungsgesetz, Stand 09/2016)
Visa-Art
|
Aufenthalts-
dauer
|
Gebühr
|
Einreisen
|
Gültigkeit
ab
Ausstellung
|
Tourist-Visa
|
60
Tage
|
30
€
|
1
|
90
Tage
|
60
Tage
|
150
€
|
mehrfach
|
180
Tage
|
Non-Immigrant
|
90
Tage
|
60
€
|
1
|
90 Tage
|
Non-Immigrant
|
90
Tage
|
150
€
|
mehrfach
|
365
Tage
|
Sofern
ein Aufenthalt über die vorgenannten
Zeiträume hinaus erforderlich wird, muß
eine Verlängerung vor Ablauf der
Aufenthaltserlaubnis persönlich
entweder beim Immigration Office (Royal
Thai Police Department, Soi Suan Phlu)
in Bangkok oder dem jeweiligen
Immigration Office am Aufenthaltsort
beantragt werden. Ausländer, die über
eine Daueraufenthaltserlaubnis in
Thailand verfügen, können auf Wunsch
eine Arbeit aufnehmen und müssen hierzu
eine Arbeitserlaubnis beim Labour
Department beantragen.
Ausländische
Ehegatten thailändischer Staatsangehöriger
können bei der "Immigration
Commission" eine
Daueraufenthaltserlaubnis beantragen.
Die dem Antrag beizufügenden Unterlagen
sind im einzelnen in der nachfolgenden
Aufstellung benannt. Es besteht kein
besonderes Verfahren für die Kategorien
der Antragsteller.
Die
Gebühren für eine
Daueraufenthaltserlaubnis betragen 2.000
Baht pro Person. →
Auswandern nach Thailand
Adressen
zur Visum Erteilung für Thailand in
Deutschland:
Königlich
Thailändische Botschaft
Lepsiusstr. 64-66
12163 Berlin
Bearbeitungszeit von der
Konsularabteilung : 09.00 – 13.00 Uhr
Telephone Nr. 030-79481 117
Fax Nr. 030-79481-118
→ Hinweise
zur Visaerteilung
Homepage: www.thaiembassy.de E-mail
: consular@thaiembassy.de
Konsularische
Vertretungen erteilen auch Visa:
Königlich
Thailändisches Generalkonsulat in
Frankfurt
Kennedyallee 109
60596 Frankfurt/Main
Tel: (069) 698 68203 -209 Fax: (069) 698
68 228
Mo.-Fr. 9 - 13.00 Uhr
Königlich Thailändisches
Honoralgeneralkosulat in Essen
Christopstr.
18 2045130
Essen
Tel: (0201) 95979334 Fax:
(0201) 95979445
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr
Fr. 14.00 – 17.00 Uhr
Koeniglich
Thailaendisches Honorargeneralkonsulat
in Hamburg
An der Alster
85 20099
Hamburg
Tel: (040) 24839118 Fax: (040)
24839206
Mo.-Fr. 10.00 – 12.00 Uhr
Königlich
Thailändisches Honorargeneralkonsulat München
Prinzenstr.
13 80639
München
Tel: (089) 168 97 88 Fax: (089) 130 711
80
Mo.-Fr. 9.00 – 12.00 Uhr Für
Bayern, Sachsen
Koeniglich
Thailaendisches Honorarkonsulat
Stuttgart
Pforzheimer Strasse 381
70499 Stuttgart
Tel: 0711-226 4844
Fax: 0711-226 4856
|
|
|
28.05.2019
Änderung der thailändischen Einreisebestimmungen
Einwanderungsbehörde
Thailands ändert Bestimmungen für Mehrfacheinreisen
(Visa Run).
Gemäß einer Veröffentlichung der thailändischen Einwanderungsbehörde sind die Grenzkontrollstellen mit sofortiger Wirkung angewiesen,
Mehrfachein- und Ausreisen durch die ein
dauerhafter Aufenthalt erreicht werden soll
(Langzeittouristen Visa-run) nicht mehr zu bewilligen.
Ausländer, die Thailand auf dem Landweg
über den Grenzübergängen zu Kambodscha, Laos , Myanmar, Malaysia
einreisen erhalten nur noch maximal ein 15
Tage Visum. ( www.thaiembassy.de/de/visa
)
Ausländer mit einem gültigen "Non-Immigrant" Business-Visum ("B-Visum"), Ausbildungs-Visum ("ED-Visum) oder Ruhestandvisum ("Retirement Visum")
für Thailand sowie Urlauber mit einem
30-Tage "Visa on Arrival" sind
davon nicht betroffen.
Ab August 2019 soll diese Regelung auch für
Mehrfacheinreisen auf dem Luftweg gelten.
Ausnahmen sind für touristische Zwecke möglich.
Vor
der Einreise nach Thailand muss
jeder Reisende eine
Registrierungskarte mit seinen
persönlichen Daten und dem
geplanten Reiseziel (Hotelname)
ausfüllen. Bei den meisten
internationalen Airlines erhalten
Sie diese Karte bereits im
Flugzeug. Das Einreiseformular
besteht aus zwei Teilen:
1. der „Einreisekarte“
(Arrival Card) und
2. der „Ausreisekarte“
(Departure Card).
|
|
|
01.12.2018
Auswandern nach Thailand
Verfahren
zur Beantragung einer
Daueraufenthaltserlaubnis
Ausländer
dürfen in das Königreich Thailand nur
mit einem Nicht- Einwanderungsvisum
einreisen. Dieses Visum sollte
mindestens einen vorübergehenden
Aufenthalt von drei Jahren erlauben.
Wenn die genehmigte Aufenthaltsdauer
weniger als 3 Jahre beträgt, kann die
Immigration Commission den Einzelfall
und seine Gründe prüfen.
Ausländer
beantragen ein Einwanderungsvisum bei
einer thailändischen Botschaft oder
einem thailändischen Konsulat im
Ausland.
Rentner
in Thailand
Von
Rentnern, Beamten oder Angestellten
im Ruhestand sind folgende Unterlagen zu
erbringen:
-
Ärztliche
Bescheinigung von einem
staatlichen Krankenhaus
-
Bestätigungsbrief
von der Botschaft oder dem
Konsulat seines Staates
-
Nachweis
über die Geldüberweisungen,
die ein sorgenfreies Leben
für den Rest des Lebens
ermöglichen
-
Bestätigungsbrief
von der früheren Behörde
oder Firma
-
Polizeiliches
Führungszeugnis.
|
|
Nun
die oft gestellte Frage der
Farangs (Ausländer):
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Thailand
Wieviel Geld
man braucht um nach Thailand
auszuwandern hängt sicher
von einigen Faktoren wie der
persönlichen Lebensweise,
Wohnort usw. ab.
Mit rund 800.-
im Monat und einer günstigen Wohnung
abseits der Urlaubsorte kommt man spartanischer Lebensweise und Meidung des Nachtlebens einigermaßen hin.
Ab etwa 1.200.- Euro lebt
man schon ganz gut in
Thailand. Um
jedoch als Ausländer ein Jahresvisum
(Non Immigrant "O - A" Visum
/ Kosten: 150.- € Visagebühr)
von der thailändischen
Immigrationsbehörde zu
bekommen muss man entweder
rund 1.600,- Euro (65.000,- Baht) im Monat
regelmäßiges Einkommen
(Pension, Rente,
Mieteinnahmen etc./ kein Hartz 4!)
auf dem Konto nachweisen.
Die zweite Variante ist auf
einem Konto in Thailand rund
20.000 Euro (80.0000,- Baht)
Vermögen dauerhaft
jährlich nachzuweisen. |
|
|
01.10.2022
Arbeiten
in Thailand
Erteilung
einer Arbeitserlaubnis in Thailand:
Falls
ein Ausländer ein Gewerbe betreiben
oder arbeiten möchte, muss er die
folgenden Unterlagen zu Verfügung
haben:
-
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
-
Arbeitserlaubnis
vom Labour Department
-
Bestätigungsbrief
von der betreffenden Gewerbeorganisation
-
Nachweis
über Berufseignung oder Erfahrung
-
Organisationsplan,
der alle Positionen der in der Firma
angestellten Personen angibt, einschließlich
der Anzahl der Ausländer
Vertragsurkunde und Bestimmungen der
Firma, Bürgschaftsbrief über die
Urkunde der Registrierung, Name der
Teilhaber und Firmenvermögen Nachweis
über Zahlung der Firmensteuer und
Verzeichnis der letzten 3 Jahre (falls
zutreffend)
-
Nachweis
über eine Kaution von nicht weniger als
100 000 Baht, die bei einer Handelsbank
in Thailand hinterlegt ist
-
Arbeitsvertrag
-
Brief über Auftrag vom Hauptsitz der
Firma im Ausland
-
Polizeiliches Führungszeugnis
Fachkräfte
oder Berater
haben
die in Punkt A. angegebenen Unterlagen
vorzulegen sowie zusätzlich einen
Nachweis über berufliche Eignung, der
von dem betreffenden Berufsverband, der
Thai Botschaft, dem Konsulat oder dem
Notar beglaubigt ist.
Missionare
oder Evangelisten benötigen folgende
Unterlagen:
-
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
-
Arbeitserlaubnis vom Labour
Department
-
Nachweis über Berufseignung
Nachweis
über Erfahrung als Missionar von
mindestens 5 Jahren
-
Bestätigungsbrief
von der Mission des Antragstellers in
Thailand
-
Bestätigungsbrief von der
Botschaft seines Staates
-
Bestätigungsbrief
von dem Ministerium für Religiöse
Angelegenheiten
-
Polizeiliches Führungszeugnis
Zu
Visaanträgen bei Fällen, in denen
Unterhalt durch einen Einwohner
Thailands oder Unterhalt für einen
Einwohner Thailands gegeben werden soll,
sind folgende Unterlagen vorzulegen:
-
Nachweis
der Elternschaft
-
Nachweis
über die Ehe
-
Nachweis
über die Beziehung
-
Polizeiliches
Führungszeugnis
-
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
Bei
Antrag, eine thailändische Ehefrau zu
unterhalten oder Unterhalt von einem
thailändischen Ehemann zu bekommen,
sind folgende Unterlagen vorzulegen
-
Ärztliche
Bescheinigung von einem staatlichen
Krankenhaus
-
Nachweis über die Ehe
-
Bei
Kindern Geburtsurkunde, Familienregister
oder amtlicher Personalausweis, der den
Eltern ausgestellt wurde
-
Polizeiliches Führungszeugnis
Für
die einzelnen Visa werden folgende Gebühren
erhoben (entsprechend dem
Einwanderungsgesetz, Stand 2015))
300
Baht |
Tourist
Visum
|
500
Baht |
Nicht-Einwanderungsvisum |
500
Baht |
Einwanderungsvisum |
|
|
Lesetipp:
→ Digitale Nomaden –
Arbeiten in Thailand
|
|
|
01.10.
2016
Thailand verschärft Visabestimmungen
für "Langzeit" Touristen
Seit 1.
Oktober 2016 müssen in Thailand
alle Ausländer welche drei Monatsvisa in Folge im Pass haben, für
mindestens drei Monate das Land verlassen
Bangkok 17.9.16: Auf Tausende Aussteiger und Pensionisten aus dem Westen kommt das Ende der paradiesischen Zustände in Thailand zu.
Mit Stichtag 1. Oktober verschärft die Regierung nämlich die Einreisegesetze. Betroffen sind auch viele
Deutsche, Österreicher und Schweizer
welche in Thailand leben. Nur rund die Hälfte davon ist legal
in Thailand angemeldet.
Durch die Neuregelung können Touristenvisa nicht mehr endlos verlängert werden. Thailand will damit unter anderem gegen seinen Ruf angehen, wegen lascher Einreisegesetze ein Magnet für Kriminelle aus aller Welt zu sein.
Viele Ausländer würden auch "soziale Probleme schaffen", sagt Einwanderungschef Suwat
Thamrongsrisakul, und nicht wenige arbeiteten ohne gültige
Papiere.
Bisher haben Ausländer aus 41
Nationen bei der Einreise automatisch ein Monatsvisum erhalten, das beliebig verlängert werden konnte, solange man das Königreich alle 30 Tage kurz verließ.
Die Folge: "Visa run" Die
VISA RUNNERS wurden mit klimatisierten Bussen
in organisierten Tagesreisen an die Grenze zu Kambodscha, Laos, Burma oder Malaysia gekarrt.
Dort überquerten sie kurz zu Fuß die Grenze und erhielten bei der Rückkehr ein neues Monatsvisum. Gemäß den Gesetzesänderungen muss jeder Ausländer, der drei Monatsvisa in Folge im Pass hat, für drei Monate das Land verlassen.
Keine Visa Verschärfung gibts es
hingegen für Familien-, Arbeits-, Senioren- oder reguläre
Touristenvis. Wer ordentliche Papiere vorlegt, normal Urlaub macht oder Steuern zahlt, bleibt im Königreich
Thailand herzlich willkommen.
|
|
|
01.01.2015
Einschränkende Bestimmungen für Ausländer
Die
für die Einreise von Ausländern
geltenden Bestimmungen werden jetzt schärfer
angewendet, da die für die Einwanderung
festgesetzten Quoten häufig überschritten
werden.
Hier
von sind in erster Linie die Ausländer
betroffen, die in Verletzung der
Einreisebestimmungen als Inhaber von
Touristenvisen in Thailand einer
beruflichen Tätigkeit nachgegangen
sind. Dies will das Alien Occupation Law
VO Nr. 322 vom 13. 12. 1972 einschränken.
Die
Entscheidung über jeden Einreiseantrag
liegt ausschließlich im Ermessen der
thailändischen Regierung. Keinesfalls
sollten voreilig Arbeitsverhältnisse
gekündigt, Hab und Cut verkauft oder
Schiffs- oder Flugpassagen angezahlt
werden.
Für Ausländer, die sich länger
als 90 Tage in Thailand aufhalten, gilt
seit dem 30. 05. 1979 Meldepflicht. Die
schriftliche Aufenthaltsmeldung muss
innerhalb von 7 Tagen bei den
thailändischen Einwanderungsbehörden
eingereicht und bei längerem Aufenthalt
im Abstand von jeweils 90 Tagen
wiederholt werden. Wer die Meldung
unterlässt, hat mit einer erheblichen
Geldstrafe zu rechnen. Meldeformulare
werden von den Behörden in Bangkok
ausgegeben. Diese Bestimmung gilt auch
für Geschäftsleute, die eine
einjährige Aufenthaltserlaubnis bereits
erhalten haben.
Das
Thailändische Innenministerium hat in
einer Verordnung festgelegt, dass
Ausländern die Einreise verweigert
werden kann, wenn sie unziemlich
gekleidet sind. Gemäß den Richtlinien
ist die unziemliche Kleidung wie folgt
charakterisiert: Tragen eines
ärmellosen Unterhemdes oder einer Jacke
ohne Unterwäsche; Tragen von Shorts in
anstößiger Weise; Tragen von Slippern
oder Holzschuhen, außer in den Fällen,
wo sie als Teil seiner oder ihrer
Nationaltracht angesehen werden können;
Tragen von unordentlichen und
schmutzigen langen Haaren in
anstößiger Form gekleidet sein und
einen unordentlichen Eindruck machen.
Die Verordnung stützt sich auf das
Einwanderungsgesetz von 1979.
→
Lebenshaltungskosten in Thailand
|
|
|
Impfvorschriften
Reisende
bei Ankunft innerhalb von sechs Tagen
nach Verlassen oder Durchreise von
Infektionsgebieten müssen eine Impfung
gegen Gelbfieber nachweisen.
Zu
empfehlen ist weiter eine Impfung gegen
Typhus und Paratyphus. Die
erforderlichen Impfungen sind im
internationalen Impfpass einzutragen. Es
ist ratsam, sich jeweils nach dem z.Z. gültigen
Stand der Impfvorschriften zu
erkundigen, da diese sich beim
unvorhergesehenen Auftreten neuer
Infektionsherde rasch ändern können.
Mit
dem gleichen Flugzeug weiterreisende
Passagiere sind vom Impfzwang befreit.
Der Flughafen Bangkok
besitzt eine direkte Transitzone.
→
Reisemedizinische Hinweise
Thailand - Malaria
Impfungen
|
|
|
Devisen
Bestimmungen
(Currency Regulations)
Ein- und Ausfuhr von Devisen
Ausländische
Besucher können Fremdwährungsbeträge
in unbegrenzter Höhe ein- und wieder
ausführen. Reisende müssen jedoch ein- oder auszuführende Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von US$ 20.000,- übersteigen, deklarieren.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Baht ist ebenfalls unbegrenzt gestattet. Bei der Einfuhr ist auch keine Anzeige erforderlich. Bei der Ausfuhr sind Beträge von THB 50.000,- bzw. THB 500.000,- (nur für die Ausfuhr nach Myanmar, Kambodscha, Laos, Malaysia und Vietnam) oder mehr zu deklarieren.
Vorsicht ist geboten vor in Umlauf befindlichem Falschgeld. Es wird empfohlen, Geld nur in autorisierten Wechselstuben zu
tauschen.
|
|
|
Zoll
Bestimmungen
(Customs regulations)
|
Auswärtiges Amt Thailand |
Antiquitäten
Die Ausfuhr bestimmter Antiquitäten (z. B. Buddhafiguren oder –bilder) ist nur mit Genehmigung des Fine Arts Department erlaubt. Nähere Informationen hierzu sind bei der thailändischen Botschaft in Berlin oder den thailändischen Zollbehörden erhältlich.
Souvenirs
Die Ausfuhr von bestimmten Lederprodukten (z. B. Elefant, Krokodil, Schlangen) und Elfenbein sowie deren Einfuhr nach Deutschland unterliegen dem Washingtoner Artenschutzabkommen. Es wird dringend empfohlen, sich darüber vor dem Kauf zu informieren.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls
unter →
zoll.de
einsehen oder telefonisch erfragen..
|
→
Besondere
Zollvorschriften
für Thailand |
→
Besondere strafrechtliche
Vorschriften in
Thailand |
→
Private Einfuhren von
Marken Fälschungen |
Foreign exchange Foreign visitors can
implement foreign currency amounts in
unlimited height of in and again. The
national currency “Baht” can be
introduced for an unlimited period, be
implemented however only up to a height
of 20.000 Baht per person without prior
permission. Caution is required before
counterfeit money in circulation present.
It is recommended to exchange money only
in authorized exchange offices.
Foreign
visitors can introduce to the entry any amounts of foreign currency or
other foreign currencies to Thailand. With the crossing the border the
brought foreign currencies (cheque, traveler's cheque can be explained
etc.) again. Nevertheless, the exportation of foreign bank notes or
coins is limited to a Höchstbetrag in the equivalent of 10,000 US $ per
person. Higher cash sums can be explained only if they have been
declared before with the entry. The import of Thai currency is limited
to 2,000 Baht per person or 4,000 Baht per family with family passport.
With the crossing the border may be explained without previous approval
no more as 500 Baht per person or 1,000 Baht per family with family
passport. |
|
|
|
|
|
AKTUELLE
INFORMATIONEN
der
deutschen Botschaft in Bangkok
|
01.08.2021
Warnung:
Harte Strafen bei "Overstay in
Thailand"
Wer
als Tourist einfach länger als 30 Tage
sich in Thailand aufhält ohne ein Visa zu
beantragen bekommt richtig Ärger. Was
früher 500 Baht am Tag kostete wird heute hart bestraft.
Zitat
"Auswärtiges Amt": "Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen sind in Thailand keine Kavaliersdelikte. Reisende, die die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten („overstay“), riskieren Festnahme und Abschiebehaft, empfindliche Geld- und Haftstrafen, eine Abschiebung auf eigene Kosten und eine Wiedereinreisesperre".
|
|
|
|
Exklusive
Reisen
|
Diese
qualitativ hochwertigen maßgeschneiderten Thailand
Individualreisen werden durch den langjährig erfahrenen
Reisespezialisten "LW-Thailand" aus Hamburg
organisiert. Die privaten Rundreisen unter
deutschsprachiger Reiseleitung können nach Kundenwünschen
mit Inselhopping und Badeurlaub an ausgesuchten Stränden
individuell kombiniert werden. |
|
|
Kombinierte
Nordthailand
& Südthailand Reise!
Große exklusive 20 Tage
Rundreise von Bangkok
über Ayutthaya ins
Goldene Dreieck im Norden
mit anschließenden
Badeurlaub am
wunderschönen
Koh Phi Phi
Palmenstrand im Süden. |
|
|
|
|
|
|
17-Tage Inselhopping im Samui-Archipel vom langen Sandstrand Koh Samui zur
Full-Moon-Party Insel Koh Phangan und nach dem Kayaking im Ang Thong Marinenationalpark zum Taucher- und Schnorchlerparadies Koh Tao. |
|
|
|
|
|
|
19-Tage
Insel Hüpfen mit Südseefeeling: Koh Adang, Koh Lipe, Koh Mook, Koh Lipe, Koh Ngai und Koh Kradan.
Lernen Sie die schönsten Inseln der Andamanensee
kennen und relaxen an den weißen
paradiesische Stränden, türkisfarbenes
Meer und unberührter Natur in Südthailand. |
|
|
|
|
|
|
18 Tage Südthailand Segelkreuzfahrt durch die Andamanen See mit einer Thai-Dschunke und deutschen Kapitän. Die Rundreise beginnt spektakulär mit einer Kanufahrt auf dem Sok River,
Baumhaus Übernachtung und Baden mit Elefanten im Khao Sok Nationalpark. Die 5 tägige Segelkreuzfahrt führt Sie zu den wahren Perlen der Andamanensee: Krabi, James Bond Felsen in Phang Nga, Maya Bay in Koh Phi Phi mit Baden & Schnorcheln. |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bild-6:
Traumstrand in Koh Samui (Südthailand)
|
|
|
|
|